Hauptuntersuchung
TÜV in Schifferstadt?
Wir erhalten oft die Anfrage, ob wir auch „TÜV“ machen, welche wir mit einem Schmunzeln bejahen, da hier die Begrifflichkeiten falsch verwendet werden.
TÜV ist eine Abkürzung und steht für Technischer Überwachungsverein.
In Deutschland gibt es aber auch andere anerkannte Prüforganisationen wie z.B. die KÜS, welche die Hauptuntersuchung ebenfalls abnehmen dürfen und hier auf einem einheitlichen Mängelkatalog prüfen.
Gesetzliche Regelung
Die Untersuchungspflicht für zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuge und Anhänger ergibt sich aus § 29 StVZO. Die Untersuchungsintervalle sind je nach Fahrzeug und Verwendungszweck unterschiedlich und in der Anlage VIII zu § 29 StVZO geregelt. Für normale Personenkraftwagen muss die Hauptuntersuchung nach der Erstzulassung nach 36 Monaten, dann alle 24 Monate durchgeführt werden. Die 24 Monate gelten auch für Motorräder, Leichtkrafträder sowie für Anhänger bis 3.5t zulässiges Gesamtgewicht.
Was wird untersucht
Die Hauptuntersuchung ist eine Prüfung des Fahrzeugs auf Vorschriftsmäßigkeit nach der StVZO. Hierzu findet eine Sicht- und Funktionsprüfung (z.B. Beleuchtung, Bremsen) statt. Bei der HU-Prüfung muss der Prüfingenieur insgesamt über 150 Punkte prüfen.
Plakette
Wenn das Fahrzeug ohne Beanstandung ist oder nur geringe Mängel aufweist, bekommen Sie neben einem Prüfbericht und einem Stempel in den Fahrzeugschein auch eine Plakette, welche über die Jahreszahl und den oben stehenden Monat anzeigt, wenn die nächste Prüfung fällig ist.
Keine Plakette erhalten?
Wenn das Fahrzeug bei der Prüfung wegen erheblicher Mängel die Hauptuntersuchung nicht besteht, kann dies innerhalb einer Behebungsfrist von einem Monat erneut vorgeführt werden. Statt der Kosten für eine komplette Vorführung, berechnen wir in diesen Fällen nur eine geringe Nachprüfgebühr. Voraussetzung ist aber, dass sie zur erneuten Untersuchung den ersten Prüfbericht mit den festgestellten Mängeln sowie den Fahrzeugschein wieder mitbringen.
Prüfbericht verloren?
Als besonderen Service bietet die KÜS die Zusendung von Zweitschriften von Hauptuntersuchungen (HU), dem Nachweis des Abgasverhaltens (AU) und Änderungsabnahmen (AN). Füllen Sie dazu das folgende Formular aus.